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Verbandsklage für Tierschutzvereine auch für Berlin gefordert
Tierschutz-Verbandsklage: neue Entwicklungen
Nachdem in Bremen als erstem Bundesland die Tierschutz-Verbandsklage im Oktober in Kraft getreten ist, gibt es jetzt erfreulicherweise auch in zwei weiteren Bundesländern Aktivitäten. In Berlin und Sachsen haben Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzesantrag in den jeweiligen Landtag eingebracht, der nun das übliche Prüfungsverfahren durchläuft.
PRESSEERKLÄRUNG von Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus
30.10.07 Fraktion beantragt Verbandsklagerecht im Tierschutz
Claudia Hämmerling, tierschutzpolitische Sprecherin, erklärt:
Gestern hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig einen Antrag für ein
Verbandsklagerecht anerkannter Tierschutzverbände beschlossen. Denn Tiere können
sich nicht selber gegen Tierschutzverstöße wehren. Damit wird auch der Aufnahme
des Tierschutzes ins Grundgesetz Rechnung getragen.
Wenn dieses Gesetz beschlossen wird, müssen Tierschutzverbände nicht mehr
hilflos zusehen, wenn Amtsveterinäre nicht gegen Tierquälerei in Zirkussen oder
bei anderen Tierquälereien vorgehen. In der Vergangenheit konnten die Behörden
ein Auge zudrücken, wenn die Elefanten- und Großkatzenhaltung in Zirkussen nicht
den Bestimmungen entsprach. Diese Großzügigkeit dürfte sich schon durch die
Klagemöglichkeit ändern.
Es ist der zweite Versuch der Berliner Bündnisgrünen, dem Tierschutz größeres
Gewicht zu geben. In der letzen Legislaturperiode hatte der Senat einen Antrag
für ein Verbandsklagerecht mit der Begründung abgelehnt, dass ein Alleingang auf
Landesebene nicht sinnvoll sei. Mit dieser Begründung kann Rot-Rot den
vorliegenden Gesetzesantrag nicht mehr ablehnen. Ein vergleichbares Gesetz zur
Verbandsklage wurde im September von Rot-Grün in Bremen verabschiedet.
Dass die Sorge vor einer Klageflut unbegründet ist, beweist das
Verbandsklagerecht für Naturschutzverbände. Wir fordern die Regierungskoalition
auf, diesen Antrag schnell zu beschließen, damit Berlin das zweite Bundesland
mit vorbildlichem Tierschutz wird.
Themen: Tierschutzrecht
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