EU-Lebensmittelhygienegesetz fordert Mäuseversuch ab 01.01.2006 für Muscheln
Damit Menschen gefahrlos Muscheln essen können werden Mäuse gequält!
Prüfung von Muscheltoxinen
Um diese in Algen
ggf. vorhandenen Toxine nachzuweisen, wird in Deutschland als routinemäßige Methode ein chemisch-physikalisches Verfahren (LC/MS-Methode) angewandt.
Dagegen schreibt die Europäische Kommission als Methode den Maus-Bioassay vor, bei dem die Algentoxine im Tierversuch nachgewiesen werden müssen. Hierbei wird den Mäusen der Muschelextrakt in den Bauch gespritzt, um den Gehalt an Algengiften zu ermitteln. Dies allein ist schon sehr schmerzhaft. Danach wird dann beobachtet, wie lange es dauert, bis die Tiere qualvoll sterben.
Eine überaus schmerzhafte Methode, die in Spanien – dem Land der Muscheln und Paella - Gang und Gebe ist.
Nun soll auch Deutschland sich dieser Testmethode anschließen, obwohl das BfR sich dagegen aussspricht und den Maus-Bioassay für unzuverlässig hält. Zur Begründung gibt das BfR an, dass dieser Maustest je nach verwendetem Mäusestamm, Geschlecht und Gewicht der Tiere verschieden ausfällt und zwischen den Laboratorien der EU-Mitgliedsstaaten nicht gut reproduzierbar ist.
Die Mitgliedstaaten der EU importieren mehrerte tausend Tonnen Muscheln jährlich aus Neuseeland. Auch Neuseeland wendet die LC/MS-Methode an. Diese Methode wird von der Europäischen Kommission für Importe von Muscheln akzeptiert.
Welch ein wahnsinniger Widerspruch.
Das BfR spricht sich dafür aus, die LC/MC-Methode anzuerkennen und den Maustest aus den europäischen Prüfrichtlinien zu streichen.
Dieses würde einen verbesserten Verbraucherschutz bedeuten und gleichzeitig einen qualvollen Tierversuch abschaffen.
Wir unterstützen die Forderung des BfR mit aller Kraft!
Wir werden mit Unterschriftsammlungen (beginnend auf der Grünen Woche in Berlin) anfangen und mit anderen Tierschutzvereinen Aktionen vorbereiten.