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Berlin Versuchstierzahlen 2010
Zahl der Versuchstiere ist erneut gestiegen
383.527 Tiere litten 2010 für die Wissenschaft – damit ist Berlin weiterhin die Hauptstadt der Tierversuche.
Die Anzahl der verbrauchten Versuchstiere ist um 3,4 Prozent (13.071) im Gegensatz zu 2009 (370.456) gestiegen.
Der Anstieg wurde hauptsächlich durch die Tierart Mäuse verursacht, die 87% der eingesetzten Tiere ausmachen – ein Anstieg um 7,4 %. Ratten folgen mit 10% der Versuchstiere als zweitgrößte Tiergruppe.
Einsatz der einzelnen Tierarten
Maus 334.367
Ratte 39.562
Meerschweinchen 173
Hamster 660
Andere Nagetiere 555
Kaninchen 403
Katzen 129
Hunde 239
Frettchen 4
Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel 118
Schweine 721
Ziegen 5
Schafe 125
Rinder 41
Affen 230
Andere Säuretiere 193
Vögel 2.771
Amphiien 769
Fische 2.462
Insgesamt 383.527
Geringfügig gestiegen ist auch die Zahl der eingesetzten Affen, Katzen und Schweine, verursacht durch einzelne Projekte. Bei den Katzen handelt es sich lt. Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales hauptsächlich um Probanden aus Privathand, die für Augenuntersuchungen ohne wesentliche Beeinträchtigung eingesetzt wurden.
Deutlich zurückgegangen ist dagegen die Anzahl der Amphibien, Fische, Vögel und Ratten. Auch Hunde, Kaninchen, Meerschweinchen und Hamster wurden weniger verwendet.
Transgene Tiere Es wurden insgesamt 178.186 transgene Tiere gemeldet. Das ist fast die Hälfte aller Versuchstiere. Gegenüber 2009 ist ein Anstieg um 13,5% zu verzeichnen. 98% der transgenen Tiere sind Mäuse. 52% aller eingesetzten Mäuse waren gentechnisch verändert. Andere transgene Tiere waren Ratten (1,5%) und Fische (0,5%).
Zusammenhang mit bestimmten Erkrankungen
Mit 20% des Tiereinsatzes steht die Erforschung von Krebserkrankungen in Berlin an erster Stelle. Mit 11% folgt die Erforschung von Erkrankungen des Nervensystems. Für Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Immunsystem wurden 9% der Tiere eingesetzt. Herz-Kreislauferkrankungen machen 6% der Tiere aus, Infektionskrankheiten 2,2% und Stoffwechselerkrankung 1,8%.
2010 waren insgesamt 1758 meldepflichtige Vorhaben registriert, davon 1085 Tierversuche nach § 7 Abs. 1 Tierschutzgesetz. *
Mehr Informationen finden Sie unter:
http://www.berlin.de/lageso/gesundheit/veterinaerwesen/versuchstiermeldung.html
Tierschutzgesetz (TierSchG)
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Stand: 9. Dezember 2010
§ 7 *
(1) Tierversuche im Sinne dieses Gesetzes sind Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken
1. an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere oder
2. am Erbgut von Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die erbgutveränderten Tiere oder deren Trägertiere verbunden sein können.
(2) Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, soweit sie zu einem der folgenden Zwecke unerlässlich sind:
1. Vorbeugen, Erkennen oder Behandeln von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden oder Erkennen oder Beeinflussen physiologischer Zustände oder Funktionen bei Mensch oder Tier,
2. Erkennen von Umweltgefährdungen,
3. Prüfung von Stoffen oder Produkten auf ihre Unbedenklichkeit für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder auf ihre Wirksamkeit gegen tierische Schädlinge,
4. Grundlagenforschung.
Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerlässlich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.
(3) Versuche an Wirbeltieren dürfen nur durchgeführt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind.
**Versuche an Wirbeltieren, die zu länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden führen, dürfen nur durchgeführt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.
** Die Genehmigungspraxis zeigt leider, dass der Wissenschaftler eine hervorragende Bedeutung seiner Forschung fast immer blumhaft darstellt und somit auch die Genehmigung erhält.
Themen: Tierversuche
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Glossar
- Biomedizinische Grundlagenforschung
- Eine noch ungeklärte Fragestellung im medizinischen oder chemischen Bereich kann am lebenden Tier erforscht werden. Hierbei geht es darum, Geschehnisse im lebenden Organismus zu erkennen und ein Grundverständnis darüber zu erhalten. Grundlagenforschung erhebt nicht den Anspruch auf den Menschen übertragbar zu sein.