Wahlprüfsteine zur Abgeordnetenhauswahl 2011
Wir fragen - Politiker antworten
Wahlprüfsteine 2011
Die Fragen 3 und 4 beschäftigen sich mit unseren speziellen Themen:
Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine und Tierversuche.
Am 18. September 2011 wählen die Berlinerinnern und Berliner ein neues Abgeordnetenhaus und treffen damit eine Entscheidung darüber, welche politische Kraft die Geschicke der Stadt in den kommenden fünf Jahren verantwortet. Das Berliner Tierschutzbündnis, bestehend aus dem Bund gegen Missbrauch der Tiere, Tierschutzverein für Berlin und den Tierversuchsgegnern Berlin und Brandenburg, hat aus Anlass der bevorstehenden Wahl tierschutzpolitische Prüfsteine erstellt, um zu erfahren, wie die derzeit im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien gedenken, die wichtigsten Tierschutzprobleme Berlins anzugehen.
Nachfolgend dokumentieren wir die Antworten der Parteien in ungekürzter Form. Für die Antworten sind allein die Parteien verantwortlich.
1. Katzenkastration- und Kennzeichnung
In Berlin leben mehrere Zehntausend Katzen auf der Straße. Sie wurden ursprünglich ausgesetzt, sind entlaufen oder stammen zum Teil von privaten Haltern. Dadurch vermehren sich die freilaufenden Katzen ständig und das Elend der Tiere potenziert sich – ein gesamtstädtisches Tierschutzproblem, das uns alle angeht. Nur durch eine Pflicht zur Kastration und Kennzeichnung von Besitzer-Katzen, wie es sie in Verden, Delmenhorst und Paderborn gibt, kann das Problem wirksam und langfristig gelöst werden. Bislang übernehmen Tierschutzorganisationen das kostspielige Einfangen, die Kastration sowie die Be-treuung und Versorgung der Katzen, doch der Bestand füllt sich ständig auf. Mit den Kosten sind die Tierschützer überfordert. Das Land Berlin ist gefordert, zum einen bei der Finanzierung der Katzenkastration, zum anderen bei der Einführung einer Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht.
Frage:
In welchem finanziellen Umfang wird sich das Land Berlin an der Versorgung und Betreuung freilebender Katzen beteiligen? Wie setzt sich Ihre Partei für eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Berlin ein?
CDU:
Bei der finanziellen Situation Berlins ist nicht zu erwarten, dass das Land sich an der Versorgung und Betreuung freilebender Katzen beteiligen wird. Aus diesem Grund ist das Engagement ehrenamtlicher Kräfte in diesem Bereich nicht hoch genug einzuschätzen und sollte in der Öffentlichkeit mehr hervorgehoben werden. Auf diesem Weg könnten für diese Aufgabe sicherlich weitere Mitstreiterinnen und Mitstreiter gewonnen werden. Was die Kastration und Kennzeichnung von Katzen betrifft, so halten wir diese für sehr sinnvoll. Wir sind jedoch der Auffassung, dass das nicht über Zwangsmaßnahmen erreicht werden kann. Stattdessen sollte mehr dafür geworben werden, dass Katzenhalter ihre Katzen mit Freigang kastrieren und kennzeichnen lassen. Im Übrigen eröffnet bereits das Tierschutzgesetz die Möglichkeit, eine Kastration anzuordnen, soweit dies aus Gründen des Tierschutzes erforderlich und als Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist.
DIE LINKE:
Die Linke.Berlin kennt die Problematik um freilebende Katzen in Berlin und schätzt das Engagement der vielen ehrenamtlichen Tierschützer auf diesem Gebiet hoch. Das Ziel das Elend der Straßenkatzen zu verringern unterstützen wir. Bisher gilt in Berlin das Freiwilligenprinzip, was ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein bei den einzelnen Katzenhalterinnen und -haltern voraussetzt. Die Umstellung auf eine allgemeine Pflicht diskutieren wir auch mit dem Blick auf die Auswirkungen auf die behördlichen Voraussetzungen (fachliche Kompetenz und finanzielle Ausstattung für notwendige Kontrollen) in der Stadt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Umsetzungsvoraussetzungen für die Kontrolle einer solchen Pflicht nicht gegeben.
FDP:
Auszug aus dem Artikel von Birgitt Eltzel in der Berliner Zeitung vom 19. August 2010: „Auch Mirco Dragowski von der FDP lehnt Zwang ab. „Die Halter sollten freiwillig tätig werden.“ Eine Infokampagne wäre hilfreich, sagt er. Dragowski fordert gleichzeitig, dass der Senat den Tierschutzverein bei der Kastration wildlebender Katzen finanziell unterstützt: „Bisher zahlt die Stadt dafür überhaupt nichts.““ Der Senat sollte hier Gespräche mit dem Tierschutzverein Berlin sowie weiteren Experten und der Tierärztekammer Berlin über ein effizientes und kostengünstiges Verfahren führen.
GRÜNE:
Wir wissen um das Problem und teilen das Anliegen. Allerdings können wir hier keine finanzielle Unterstützung zusagen, da in dem bereits sehr knappen Haushalt zusätzliche Einsparungen erbracht werden müssen, da uns die Vorgängerregierungen einen Schuldenberg von 65 Mrd. Euro hinterlassen haben, uns die Zinsen auffressen und es die Schuldenbremse gibt. Wir werden allerdings eine Imagekampagne für die Stadtkatzen durchführen und die Wohnungsgesellschaften und andere Träger über den richtigen Umgang mit Katzen aufklären. So wird sich das Problem künftig verringern.
SPD:
Eine Pflicht zur Kastration von Katzen ist aus unserer Sicht erstrebenswert. Wir wollen aber die praktischen Erfahrungen aus den genannten Städten abwarten. Katzenbesitzer zahlen im Gegensatz zu Hundehaltern keine spezielle Steuer. Deshalb kann man von ihnen erwarten, dass sie ihre Tiere auf eigene Kosten kastrieren und mit einem elektronischen Chip versehen lassen. Viele Katzenbesitzer tun das bereits jetzt ohne eine gesetzliche Pflicht.
2. Hundegesetz
Seit 2004 gibt es in Berlin ein Gesetz zum Halten und Führen von Hunden. Dieses Gesetz enthält unter anderem eine Liste so genannter gefährlicher Hunde. Die jährliche Beißstatistik des Landes Berlin allerdings widerspricht den im Hundegesetz enthaltenen und von vornherein als gefährlich eingestuften Rassen. Neueste wissenschaftliche Untersuchungen ergeben, dass eine gesteigerte Aggressivität im Einzelfall entschieden werden muss und nicht pauschal für ausgewählte Rassen gelten kann. Gleichzeitig sollte jeder Hundehalter vor der Aufnahme eines Tieres einen Sachkundenachweis erbringen, der ihm Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Hundehaltung bescheinigt. Damit kann gewährleistet werden, dass Hunde nur von verantwortungsvollen Menschen gehalten werden. Hier liefert der Entwurf für das neue niedersächsische Hundegesetz gute Ansätze.
Frage:
Ist eine so genannte Rasseliste eingedenk neuerlicher wissenschaftlicher Erkenntnisse tragbar? Wie stehen Sie zur Einführung eines Sachkundenachweises für Hundehalter als gesetzlich vorgeschriebene Bedingung, einen Hund unabhängig seiner Rassezugehörigkeit zu halten? (Vgl. Entwurf Hundegesetz Niedersachsen)
CDU:
Bei der Beantwortung dieser Frage braucht die Berliner CDU nicht nach Niedersachsen zu schauen, denn wir haben bereits im Jahr 2003 ein eigenes Hunde - Gesetz für Berlin in das Parlament eingebracht, das aber durch die Koalitionsmehrheit von SPD und PDS abgelehnt wurde. Mit diesem Gesetz haben wir deutlich gemacht, dass die Aufstellung von Rasselisten nicht zielführend ist. Es bedarf nach unserer Meinung immer einer Einzelfallbeurteilung nach Auffälligkeit des jeweiligen Hundes unabhängig von seiner Rasse. Dabei spielt die Hundehaltung eine wesentliche Rolle, denn nicht die Rasse eines Hundes entscheidet letztendlich sein Verhalten, sondern vielmehr der Umgang des Halters mit seinem Hund.
DIE LINKE:
Schon die Linkspartei.PDS hat sich immer gegen Rasselisten ausgesprochen. Bei der Erarbeitung des neuen Berliner Hundegesetzes konnte die entsprechende Rasseliste in Berlin zwar noch gekürzt werden, aber eine vollständige Abschaffung der Liste haben wir gegen unseren Koalitionspartner SPD nicht durchsetzen können. Aus heutiger Sicht ist jedoch auch zu verzeichnen, dass diese Liste zur Verringerung der in Berlin vorhandenen Hunde gerade dieser Rassen geführt hat, das ist ein positiver Effekt. Dennoch bleiben wir dabei, dass die Aggressivität von Hunden im Wesentlichen durch die Halter bestimmt wird. Der vorgeschlagene Sachkundeausweis ist eine Möglichkeit auf die Verantwortung der Hundehalter bei der Hundehaltung in der Gesellschaft einzuwirken. Er ist aber kein Garant für einen dauerhaften verantwortungsvollen Umgang der Menschen mit den Hunden. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass auf Bundesebene eine Verordnung erlassen wird über Anforderungen an Kenntnisse und Fähigkeiten von Personen, die Hunde halten, betreuen oder zu betreuen haben und an den Nachweis dieser Kenntnisse und Fähigkeiten. Diese Aufgabe besteht nach dem Tierschutzgesetz § 2a, eine Regelung allein für Berlin halten wir nicht für sinnvoll.
FDP:
Eine sog. Rasseliste lehnt die FDP ab. Die FDP-Fraktion hat dies auch bei der Abstimmung über das Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin im Berliner Abgeordnetenhaus am 23.09.2004 deutlich herausgestellt. Ein Sachkundenachweis für Ersthundebesitzer nach Niedersächsischem Vorbild ist eine interessante Idee und vorstellbar.
GRÜNE:
Die Rasseliste ist falsch. Es gibt keine rassebedingte Aggressivität und Gefährlichkeit bei Hunden. Das ist ein individuelles Problem oder ein Problem bestimmter Zuchtlinien. Das belegen die Beißstatistiken und die Erkenntnisse wissenschaftlicher Untersuchungen. Das unsinnige Berliner Gesetz schützt nicht vor gefährlichen Hunden und es schiebt die indizierten Hunderassen ins Tierheim ab. Die Tierschützer sind völlig überfordert mit der Flut dieser quasi unvermittelbaren Tiere. Wir haben bereits vor Jahren den Vorschlag für ein Hundegesetz erarbeitet, das auf Sachkunde und Hundeführerschein setzt sind aber in Berlin mit dieser Forderung allein.
SPD:
Das Berliner Hundegesetz hat sich eindeutig bewährt und zu deutlich weniger Beißvorfällen geführt. Die Liste gefährlicher Hunde im Berliner Hundegesetz hat vorwiegend präventiven Charakter und erfüllt eine Lenkungsfunktion. Wir werden prüfen, ob alle Hundehalter verpflichtet werden sollen, einen amtlich anerkannten „Hundeführerschein" zu machen. Das würde nicht nur die Akzeptanz von Hunden in unserer Stadt verbessern, sondern auch der Sauberkeit auf den Straßen dienen und vielen Hunden gut tun. Allerdings würde mit solch einer Pflicht auch eine erhebliche finanzielle Hürde für das Halten eines Hundes in Berlin entstehen.
3. Verbandsklage
Das Berliner Tierschutzbündnis setzt sich für die Einführung eines Verbandsklage-rechts für anerkannte Tierschutzvereine in Berlin ein. Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz oder tierschutzrechtliche Bestimmungen müssen Tierschutzorganisationen direkt vor Gericht klagen dürfen, weil Tiere die ihnen zugestandenen Rechte selbst nicht durchsetzen können. Vorbild ist das Klagerecht für anerkannte Naturschutzverbände nach dem Berliner Naturschutzgesetz. Eine solche Tierschutzklage auf Länderebene wäre geboten, den in der Berliner Verfassung und durch Art. 20a im Grundgesetz verankerten Tierschutz in Berlin ein Stückweit umzusetzen.
Frage:
Wird es mit Ihnen bzw. Ihrer Partei in Berlin das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine geben?
CDU:
Zu dieser Frage haben sich die Auffassungen gegenüber den Vorjahren nicht geändert. Die Mehrheit der Mitglieder der CDU-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses ist immer noch davon überzeugt, dass es schon jetzt genügend Möglichkeiten gibt, die Rechte von Tieren zu schützen und durchzusetzen. Sie hält deshalb die möglichen Auswirkungen eines zusätzlichen Verbandsklagerechts insbesondere auf den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Berlin für nicht zielführend. Es gibt aber in der Fraktion auch eine Minderheitenmeinung für das Verbandsklagerecht mit Blick auf die verfassungsrechtliche Verankerung des Tierschutzes. Daher wird es bei einer Abstimmung zu dieser Frage keinen Fraktionszwang mehr geben.
DIE LINKE:
Wir halten die Forderung nach einem Verbandsklagerecht wie schon beim Natur- und Artenschutz für berechtigt und werden uns weiterhin für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen.
FDP:
Die FDP ist momentan von der rechtlichen Notwendigkeit und Wirkung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine nicht überzeugt.
GRÜNE:
Wir unterstützen die Verbandsklage auf Landes- und auf Bundesebene. Wir haben den Entwurf eines Berliner Verbandsklagerechts ins Abgeordnetenhaus eingebracht. Es wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt.
SPD:
Am besten wäre ein bundeseinheitliches, im Tierschutzgesetz verankertes Verbandsklagerecht für nach strengen Regeln anerkannte Tierschutzorganisationen. Die Berliner SPD setzt sich dafür ein. Es bleibt zu klären, ob das über eine erfolgreiche Bundesratsinitiative geschehen kann oder eine separate Initiative im Berliner Abgeordnetenhaus erforderlich ist.
4. Tierversuche
Mit mehr als 370 000 Versuchstieren jährlich – Tendenz steigend – ist Berlin die Hauptstadt der Tierversuche. Lt. Tierschutzgesetz dürfen Tierversuche nur genehmigt werden, wenn sie unerlässlich sind und die daraus resultierenden Erkenntnisse nicht durch andere Methoden gewonnen werden können. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die tierversuchsfreie Forschung verstärkt und vorrangig ausgebaut und gefördert werden.
Frage:
Setzen Sie sich dafür ein, dass Fördermittel in tierversuchsfreie Forschung fließen? Wenn ja, wie?
Setzen Sie sich für die weitere jährliche Vergabe eines Tierschutzforschungspreises ein? Werden Sie für eine Erhöhung des Preises eintreten, um mehr Anreize für die Wissenschaftler zu schaffen?
Setzen Sie sich dafür ein, dass in Berlin ein Kompetenzzentrum für Alternativen zu Tierversuchen entsteht?
CDU:
Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die Förderung tierversuchsfreier Forschung immer mehr in den Blick der Politik rückt. So werden nach unserer Kenntnis jährlich mehrere Millionen Euro durch verschiedenen Bundesministerien für dieses Anliegen insbesondere im Bereich der Grundlagenforschung zur Verfügung gestellt. Ob diese Gelder noch weiter aufgestockt werden können, darüber werden wir mit unseren Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten sprechen.
Im Übrigen sind wir der Auffassung, dass auch die Forschungsunternehmen in der Pflicht und Verantwortung stehen, in ihrer Arbeit Tierversuche zu minimieren und mehr tierversuchsfreie Verfahren zu entwickeln.
Setzen Sie sich weiter für die jährliche Vergabe eines Tierschutzforschungspreises ein? Werden Sie für eine Erhöhung des Preises eintreten, um mehr Anreize für die Wissenschaftler zu schaffen?
Den Tierschutzforschungspreis halten wir für eine sinnvolle Einrichtung, um auf diesem Gebiet noch mehr Anreize zu schaffen. Daher werden wir uns dafür einsetzen, dass die Höhe des Preisgeldes überprüft wird.
Setzen Sie sich dafür ein, dass in Berlin ein Kompetenzzentrum für Alternativen zu Tierschutzversuchen entsteht?
Wenn dafür die richtigen Partner gefunden werden, halten wir diesen Vorschlag für unterstützenswert.
DIE LINKE:
Grundsätzlich sollen Forschungsmittel nur in zukunftsfähige Technologien eingesetzt werden, die tierversuchsfreie Forschung ist ein Teil davon. Die Kontrolle über die durch das Land Berlin zu verantwortenden Fördermittel richten wir darauf aus.
In dieser Legislaturperiode sind die ersten Schritte für eine Stiftungsprofessur für alternative Versuchsmethoden an der Charité eingeleitet worden und es ist einen Forschungspreis ausgelobt. Die tierversuchsfreie Forschung ist ein wichtiges Ziel, an dem viele Berliner Einrichtungen schon jetzt arbeiten. Eine weitere Vernetzung der Akteure auf diesem Gebiet wird durch die Linke unterstützt. Wir wollen das 2007 geschaffene Amt der/des Tierschutzbeauftragten fortführen. Die Vergabe des Tierschutzforschungspreises schafft dazu die nötige Öffentlichkeit, deshalb werden wir uns für die weitere Beibehaltung der Preisverleihung einsetzen. Das Preisgeld kann über seinen symbolischen Charakter nicht hinauswachsen, die Unterstützung durch die Tierschutzverbände unterstreicht dies zusätzlich.
FDP:
Die FDP unterstützt die Forderung nach einer besseren Förderung von tierversuchsfreier Forschung. Die FDP-Fraktion hat am 3. März 2011 im Berliner Abgeordnetenhaus eine entsprechende Initiative unterstützt. Die Beibehaltung des jährlichen Tierschutzforschungspreises unterstützt die FDP. Eine Erhöhung des Preises stellt nicht automatisch einen höheren Anreiz dar. Vielmehr sollte die Verleihung durch den Regierenden Bürgermeister sowie die für Forschung und Tierschutz zuständigen Senatsmitglieder erfolgen.
Ferner fordert die FDP die nachhaltige Einrichtung einer Stiftungsprofessur für Alternativmethoden zu Tierversuchen. Dies hat die FDP-Fraktion mehrfach im Berliner Abgeordnetenhaus gegenüber dem Senat thematisiert. Die FDP spricht sich für ein Berliner Kompetenzzentrum für Alternativen zu Tierversuchen aus.
GRÜNE:
Wir unterstützen die tierversuchsfreie Forschung, den Forschungspreis und die Schaffung eines Kompetenzzentrums für die Forschung zu Alternativen zu Tierversuchen. Es hat acht Jahre gedauert, bis der Senat unserer Forderung nach einem Forschungspreis nachgekommen ist. Mehr Geld für den Preis können wir nicht versprechen aber ein besseres Image. Wir machen die tierversuchsfreie Forschung zur Wir rücken tierversuchsfreie Forschung in den Mittelpunkt der Wissenschaft und verbessern so die gesellschaftspolitische Anerkennung. Das wird zu einem Umdenken bei der Vergabe der Forsdchungsmittel führen.
SPD:
Die SPD wird den Kampf gegen Tierversuche auch in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen. Wir haben dazu in den letzten Jahren bereits wichtige Punkte erreicht. Erstmals gab es ein großes Symposium über Alternativen zu Tierversuchen und die Vergabe eines Tierschutz-Forschungspreises, beides ist fortzusetzen. Gemeinsam mit den Berliner Universitäten wollen wir Initiativen ergreifen, damit spezielle Lehrangebote für Alternativen zu Tierversuchen an den medizinischen Fakultäten eingerichtet werden (auch über eine Stiftungsprofessur) sowie Anreize und ggf. Förderungen zur verstärkten Entwicklung tierversuchsfreier Forschungsmethoden in Berlin geschaffen werden.
5. Hundeauslaufgebiete
Berlin hat 32 Freilaufflächen
bzw. Hundeauslaufgebiete für Hunde. Untersuchungen des Tierschutzvereins für Berlin ergaben, dass 20 davon in einem katastrophalen Zustand sind
bzw. für das von Hundehaltern geforderte Gebot der artgerechten Bewegungsfreiheit eines Hundes widerspricht. Vor allem in den In-nenstadtbezirken fehlt es an Platz für Hunde, sodass Hundehalter auf Grünanlagen ausweichen. Das führt zu Konflikten mit Joggern, Spaziergängern oder jungen Familien. Die Lösung kann also nur lauten, die Zahl von Hundefreilaufflächen und Hundeauslaufgebieten deutlich zu erhöhen und bestehende Gebiete zu erneuern.
Frage:
Inwiefern werden Sie sich als Partei dem Thema annehmen? Welche Vorstellungen haben Sie zu Hundeauslaufgebieten in Berlin?
CDU:
Auch in dieser Legislaturperiode hat sich die CDU-Fraktion für weitere Hundeauslaufgebiete eingesetzt, obgleich es sich hier um eine bezirkliche Aufgabe handelt. Vor allem sind weitere Hundeauslaufgebiete in den Stadtteilen notwendig, in denen zu wenige Möglichkeiten dafür geschaffen wurden. Hier könnten beispielsweise Stadtbrachen oder andere
ungenutzte Flächen zunächst als Zwischenlösung dienen.
DIE LINKE:
In Berlin gibt es jenseits von Grünanlagen und Naturschutzgebieten
bzw. außerhalb von Gebäuden, Verkehrsmitteln, Menschenansammlungen keine Leinenpflicht. Das soll aus unserer Sicht auch so bleiben.
Die Linke hat sich dem Thema Hundeauslaufgebiete schon in der Vergangenheit angenommen und mit dem Liegenschaftsfonds und in den Bezirken für eine Ausweitung dieser Flächen an geeigneten Stellen gesorgt. Zukünftig soll die Verantwortung der Nutzer bei der Betreibung dieser Flächen durch passende Nutzungsvereinbarungen weiter ausgebaut werden.
FDP:
Die FDP setzt sich für die Ausweitung von Hundeauslaufgebieten in den Berliner Forsten wie
z.B. in Treptow-Köpenick ein und unterstützt auch die dortige Bürgerinitiative. Der auch von der FDP unterstützte erfolgreiche Einwohnerantrag für die Schaffung eines Hundeauslaufgebietes in Treptow-Köpenick ist ein deutliches Signal an den Senat und die
Berliner Forsten. Das Hundeauslaufgebiet Grunewald muss hundehalterfreundlicher gestaltet werden. Neben dem Aufstellen von Papierkörben sollten Absperrungen reduziert werden. Die Absperrung des Teilstücks am Grunewaldsee muss aufgehoben werden, notwendige Sanierungen sind einzuleiten. Beim Bau und Betrieb des Parkplatzes am Jagdschloss Grunewald sind auch die Interessen der Besucher des Hundeauslaufgebietes zu berücksichtigen. Die Besucher des Hundeauslaufgebietes Grunewald sollten von den Berliner Forsten in die Gestaltung mit einbezogen werden. Landes- und bezirkseigene geeignete Grundstücke oder Brachflächen sollten unter Umständen im Rahmen einer Zwischennutzung als Hundefreilauffläche zur Verfügung gestellt werden. Dazu sollen möglichst Vereine oder weitere Ehrenamtliche in die Nutzung der jeweiligen Flächen mit einbezogen werden. Auch angesichts der geringen Zahl an kieznahen Hundefreilaufflächen in den Berliner Bezirken sieht die FDP Hundeverbote sehr kritisch. Bei einem Hundeverbot für eine Fläche durch einen Bezirk sollte nach Ansicht der FDP gleichzeitig eine Pflicht für den Bezirk bestehen, eine kieznahe Hundefreilaufmöglichkeit zu schaffen. Da der Senat keine finanziellen Mittel für neue Hundefreilaufflächen oder -auslaufgebiete bereitstellen will, ist auch aus diesem Grund eine Abschaffung der Hundesteuer geboten.
GRÜNE:
Hundeauslaufgebiete sind wichtig für eine artgerechte Hundehaltung. Deshalb fordern wir die Bezirke auf, ungenutzte Brach- und Splitterflächen auszuweisen. Da die Stadt kein Geld hat für die regelmäßige Pflege, regen wir an das bürgerschaftliche Engagement und die Eigeninitiative von HundehalterInnen zu stärken und Patenschaften für solche Gebiete zu übernehmen, nachdem die Bezirke sie in einen ordentlichen Zustand versetzt haben.
SPD:
Wir unterstützen die Forderung nach mehr Hundeauslaufgebieten. Wo geeignete Flächen vorhanden sind, sollen die Bezirke Auslaufgebiete schaffen. Zuletzt sind allein auf dem Tempelhofer Feld drei neue Auslaufgebiete eingerichtet worden. Gleichzeitig unterstützen wir die Einführung von sog. Hundegärten, wie sie bereits einige Bezirke in innerstädtische Grünanlagen integriert haben.
6. Wildtierverbot in Zirkussen
Eine art- und verhaltensgerechte Unterbringung von Wildtieren ist unter den Bedingungen eines reisenden Zirkusunternehmens nicht möglich. Die bundesweit tätigen Tierschutzverbände, aber auch die Bundestierärztekammer fordern ein gänzliches Verbot des Mitführens von Wildtieren in Zirkussen. Eine entsprechend vom Bundesrat 2003 gestartete Initiative wurde von der Bundesregierung bislang nur fragmentarisch umgesetzt, ein rechtlich verankertes Mitführverbot von Wildtieren ist in absehbarer Zeit nicht in Sicht.
Frage:
Werden Sie dafür sorgen, dass auf den städtischen Flächen des Landes Berlin Zirkusse mit Wildtieren keine Auftrittsgenehmigung erhalten?
CDU:
In dieser Legislaturperiode hat die CDU-Fraktion parlamentarisch erhebliche Anstrengungen unternommen, um das Thema „Wildtiere in Zirkussen“ voranzubringen. Leider war der Senat nicht einmal bereit, die damit zusammenhängenden rechtlichen Probleme, die mit der Versagung entsprechender Auftrittsgenehmigungen für die Bezirke zusammenhängen, zu klären. Wir bedauern, dass die Kraft nicht vorhanden war, eine landeseigene Lösung zu finden und die Verantwortung auch dafür der Bundesregierung zugeschoben wurde. Wir werden uns weiter für die Klärung dieser Fragen einsetzen.
DIE LINKE:
Die Linke wirbt für eine breite Aufklärung über die Arbeit von Zirkussen mit Wildtieren. Die Verantwortlichen der durch das Land und die Bezirke bewirtschafteten Flächen sind durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf die tierschutzrechtlichen Probleme hingewiesen worden, mit dem Ziel die Zurverfügungstellung von Flächen für diese Zirkusse zu unterbinden. Die Linke setzt aber nicht nur auf das Verständnis, sondern fordert über die Bundesebene eine grundsätzliche Regelung zur Unterbindung der Arbeit mit Wildtieren in Zirkussen ein. Eine Lösung auf Flächen der öffentlichen Hand ist für Berlin keine Lösung.
FDP:
Ja, Wildtiere gehören auch nach Ansicht der FDP grundsätzlich nicht in einen Zirkus. Daher sollten diese Zirkusbetriebe auch keine Auftrittsgenehmigung auf städtischen Flächen des Landes Berlin erhalten.
GRÜNE:
Wir unterstützen das Wildtierverbot in Zirkussen seit Jahren und haben den Vorschlag einer restriktiven Vergabe landeseigener Flächen ins Abgeordnetenhaus eingebracht. Dieser Vorschlag ist von den anderen Fraktionen als unpraktikabel zurückgewiesen worden. Dass es funktionieren kann, beweist gerade Ikea. Auf dem Gelände des Unternehmens dürfen Wildtier-Zirkusse nicht mehr gastieren.
SPD:
Wir setzen uns für ein bundeseinheitliches Verbot des Mitführens und Vorführens von Wildtieren in Zirkussen ein. Berlin hat dazu bereits mehrere Initiativen gestartet, im Bundesrat sind die Aussichten auf einen Erfolg zurzeit recht gut. Bis dahin sollen die Berliner Bezirke ihre Möglichkeiten nutzen und ein Verbot auf städtischen Flächen strikt durchsetzen.
7. Versorgung von verletzten Wildtieren in Berlin
Die Aufnahme und Versorgung von verletzt aufgefundenen Wildtieren in Berlin ist unzureichend geregelt. Zwar existiert eine entsprechende Aufnahmestelle des NABU, doch arbeitet diese Einrichtung bereits jetzt an ihrer wirtschaftlichen Grenze.
Frage:
Das Berliner Tierschutzbündnis fordert daher vom Senat eine zentrale Anlaufstelle, die die Unterbringung und Versorgung verletzter Wildtiere koordiniert. Gleichfalls muss dafür Sorge getragen werden, dass diese (behördlich anerkannte) Stelle über geeignete Finanzmittel verfügt. Tragen Sie unsere Forderung mit?
CDU:
Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich das Engagement in diesem Bereich und sieht die Notwendigkeit für eine nachhaltige Lösung. Diese wird unserer Auffassung nach nicht alleinmit einer zentralen Anlaufstelle erreicht. Es braucht ein breites Bündnis zwischen Tiergärten, Forsten und Tierschutzverein und sowie ein ganzes Bündel von Maßnahmen, um die Vielfalt der sich daraus ergebenden Probleme bewältigen zu können. Wir sind gern bereit, bei der Abklärung dieser Fragen parlamentarisch Unterstützung zu leisten.
DIE LINKE:
Ja.
FDP:
Ja, die FDP befürwortet in Berlin eine zentrale Anlaufstelle, die die Unterbringung und Versorgung verletzter Wildtiere koordiniert und vom Land Berlin finanziert wird.
GRÜNE:
Wir wertschätzen die Arbeit des Nabu. Aber auch hier können wir für die bessere Koordinierung keine finanzielle Unterstützung zusagen. Allerdings wird der künftige Senat auch hier mit einer besseren ideellen Unterstützung für ein höheres Spendenaufkommen für diese wichtige Aufgabe werben.
SPD:
Die Versorgung von verletzt aufgefundenen Wildtieren ist in Berlin gesetzlich geregelt, aber wirtschaftlich nicht ausreichend unterstützt. Eine verbindliche Finanzierung über den kommenden Landeshaushalt 2012/2013 kann angesichts der Haushaltsnotlage des Landes derzeit leider nicht zugesagt werden. Als tierschutzpolitischer Sprecher meiner Fraktion werde ich mich aber dafür einsetzen, keine Frage.
8. Tierheimfinanzierung
Das Land Berlin beteiligt sich an der Versorgung von Fundtieren in Berlin. Abgerechnet wird nach Tagessätzen, maximal jedoch für 19 Tage bei Hunden und zwei Tage bei Katzen. Ein Tier verbleibt allerdings im Schnitt mindestens 75 Tage im Tierheim Berlin, d.h. dass der Tierschutzverein für Berlin für die restliche Zeit Mittel aus Spenden aufwänden muss. Vor allem bei beschlagnahmten so genannten Listenhunden sind die Kosten immens. Weil die Tiere wegen des Berliner Hundegesetzes nur schwer vermittelbar sind, verbleiben sie teilweise über mehrere Jahre in der Obhut des Tierschutzvereins.
Frage:
Wie wird das Land Berlin die teilweise vom Gesetzgeber verursachten Mehrkosten, aber auch die teilweise vom Tierschutzverein übernommenen kommunalen Aufgaben finanzieren?
CDU:
Diese Frage halten wir für legitim und sagen Ihnen zu, dafür eine Prüfung im Rahmen der Haushaltsberatungen zu beantragen.
DIE LINKE:
Bisher gibt es eine Finanzierung auf vertraglicher Basis zwischen dem Land und dem Tierschutzverein für die vom Gesetzgeber aufgegebenen Aufgaben. Die Linke setzt sich für eine Überprüfung und Anpassung der Vereinbarungen ein, um realistische Kosten zu berücksichtigen.
FDP:
Auch wenn das Land Berlin durch die von der FDP geforderte Abschaffung der Hundesteuer Einnahmen verliert, muss das Land für die Konsequenzen seiner Gesetze einstehen. Verursachte Mehrkosten sowie vom Tierschutzverein übernommene kommunale Aufgaben müssen nach Ansicht der FDP grundsätzlich vom Land Berlin getragen werden. Das hat die FDP-Fraktion mehrfach im Berliner Abgeordnetenhaus gegenüber dem Senat klargestellt, zuletzt im Gesundheitsausschuss am 16. Mai 2011.
GRÜNE:
Wir kritisieren die gesetzlichen Bestimmungen (vgl. 02), die zu der finanziellen Krise des Tierheims geführt haben und werden sie so verändern, dass das Tierheim von diesen Belastungen befreit wird.
SPD:
Das bürgerschaftliche Engagement bei der Versorgung von Fundtieren durch die Tierheime ist nicht hoch genug zu würdigen. Ob die Herausnahme der Listenhunde aus dem Hundegesetz eine deutliche Verbesserung der finanziellen Situation in den Tierheimen bringen würde oder ob für diese Tiere eine andere Versorgung gefunden werden kann, sollte untersucht werden. Aber für eine bessere finanzielle Ausstattung der Tierheime mit staatlichen Mitteln gilt das bereits zu 7. ausgeführte.
9. Aufnahme des Tierschutzes in die Förderrichtlinie des Lottogesetzes
Nach dem „Gesetz über die Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung Deut-sche Klassenlotterie Berlin“ (DKLB-Gesetz) vom 3.06.1974, zuletzt geändert 03.05.1996, werden Umsatzerlöse auch über die Stiftung Deutsche Klassenlotterie für gemeinnützige Zwecke verwendet. Hierbei werden im Gesetz aufgeführt: soziale, karitative, dem Umweltschutz dienliche, kulturelle, staatsbürgerliche und sportliche Vorhaben. Der Tierschutz ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht förderfähig.
Frage:
Unterstützen Sie die Forderung des Berliner Tierschutzbündnisses, dass der Tierschutz als wichtige gesellschaftliche Aufgabe als weiteres Förderziel der Stiftung Deutsche Klassenlotterie in das DKLB-Gesetz aufgenommen wird?
CDU:
Ja.
DIE LINKE:
Bisher fördert die Stiftung Deutsche Klassenlotterie ausschließlich soziale, karitative, dem Umweltschutz dienliche, kulturelle, staatsbürgerliche und sportliche Vorhaben. Eine Erweiterung für den Tierschutz ist zwar möglich, bietet aber keine Gewähr für eine garantierte Mittelzuwendung. Die Linke wird prüfen, wie der Tierschutz im Landeshaushalt angemessen berücksichtigt wird.
FDP:
Die FDP will sogenannte Lotto-Mittel direkt dem Haushalt des Landes Berlin zuführen.
GRÜNE:
Wenn Zoo und Tierpark Geld aus Lottomitteln erhalten, muss erst recht der Tierschutz förderfähig werden. Dafür setzen wir uns ein.
SPD:
Die Idee finde ich gut, gleichzeitig muss ich als „gebranntes Kind“ leider vor allzu großen Hoffnungen warnen. Selbst die bereits im Gesetz genannten umweltpolitischen Vorhaben werden in der Praxis nur unzureichend gefördert. Meine entsprechende Kritik daran ist leider weitestgehend verpufft.
10. Heimtiergesetz
Die Haltung von Heimtieren in Deutschland ist außer den allgemeinen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, der Tierschutzhundeverordnung und allgemeinen europarechtlichen Empfehlungen rechtlich nicht speziell geregelt. So gibt es bspw. keine bundeseinheitlichen Regelungen, die Vorgaben an eine tierschutzgerechte Zucht der Tiere oder eine ausreichende Sachkunde des Tierhalters konkretisiert.
Frage:
Werden Sie sich auf Bundesebene für die Erarbeitung eines Heimtiergeset-zes einsetzen, indem u.a. Anforderungen an Zucht, Ausbildung, Haltung, Kenn-zeichnung, Registrierung, Sachkunde des Tierhalters und Handel mit Heimtieren umfassend näher geregelt sind?
CDU:
Heimtiere werden in der Regel nicht deshalb gehalten, um damit eine Zucht zu betreiben. Sie sind vor allem Begleiter, „Familienmitglied“ und Freund derer, die Tiere gern haben und mit ihnen leben wollen. Hier sollte der Staat nicht eingreifen und als permanenter Kontrolleur auftreten.
Gleichwohl sind aber auch in diesem Bereich Verstöße gegen den Tierschutz und insbesondere gegen die artgerechte Haltung zu verzeichnen. Hier gibt es jedoch bereits genug gesetzliche Möglichkeiten, diese zu ahnden und einzugreifen. In diesem Zusammenhang hat die CDU-Fraktion sich dafür eingesetzt, dass weniger Gift- und anderer Tiere gefährlicher Arten in Wohngebäuden gehalten werden können.
Auch hinsichtlich der Zucht gibt es genügend Regelungen, die weitere zusätzliche Bestimmungen in einem Heimtiergesetz überflüssig machen. Was die Registrierung, Kennzeichnung und Sachkunde betrifft setzen wir vor allem auf Aufklärung der Bevölkerung und intensive Werbung, warum die Umsetzung dieser Forderungen ein wichtiger Beitrag für den Tierschutz sind. Hier könnten wir uns vorstellen, dass dazu Empfehlungen vom Landestierschutzbeauftragten für die Berlinerinnen und Berliner herausgegeben werden und noch mehr Öffentlichkeitsarbeit geleistet wird.
DIE LINKE:
Ja, denn auch diese Aufgabe ist durch das Tierschutzgesetz der Bundesebene vorbehalten. Die Linke wird sich dafür einsetzen, dass Berlin über den Bundesrat neue Initiativen dazu entwickelt.
FDP:
Die FDP wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Haltung von Heimtieren besser wird. Ob dies mit einem Gesetz erreicht werden kann, ist fraglich. Sinnvoll hier ist vor allem die Information von Heimtierhaltern.
GRÜNE:
Ja, in unserer Bundestagsfraktion wird derzeit ein Heimtierzuchtgesetz erarbeitet. Aber in erster Linie muss das Vollzugsdefizit des Tierschutzgesetzes beseitigt werden. Viele Tierschutzverstöße sind bereits gesetzlich verboten, werden aber nicht kontrolliert. Das muss verbessert werden.
SPD:
Die SPD setzt sich für die Verwirklichung eines effektiven Tierschutzes ein, der dem leidensfähigen Mitgeschöpf Tier gemäß Grundgesetzartikel 20a und der Berliner Landesverfassung gerecht wird. Ein bundeseinheitliches Heimtiergesetz ist überfällig und durch eine Bundesratsinitiative auch aus Berlin von der Bundesregierung zu fordern. Notwendige gesetzliche Arbeiten zur Behebung von Tierschutzproblemen wie etwa bei der Massentierhaltung, sollten die Schaffung eines Heimtiergesetzes, zu dem schon viele gute Vorschläge von den Tierschutzorganisationen vorliegen, nicht behindern.