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Verbandsklage - was bringts sie uns?
Die Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen auf Länder- und Bundesebene ist unser verstärktes Ziel für dieses und die kommenden Jahre.
Warum ist uns das so wichtig?
Das geltende Strafrecht sieht vor, dass nur Klage erhoben werden kann, wenn jemand selbst in irgendeiner Weise geschädigt oder in den eigenen Rechten verletzt wird. D. h. mir selbst muss direkt etwas passieren. Wenn es um die Belange Dritter geht - wie in unserem Fall, die Tiere - kann nur Strafanzeige gestellt werden. Diese wird an die Staatsanwaltschaft geleitet. Und die entscheidet, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird, oder nicht. Wenn der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft zu gering erscheint, kann sie die Strafanzeige einstellen und es kommt zu keiner Gerichtsverhandlung.
Hautnah hat unser Verein das 1999 erlebt, als unsere Aktivisten ein lebendes Masthuhn im Müllcontainer einer Hähnchenmästerei der Firma Wiesenhof fanden und wir gegen den Betreiber der Anlage Strafanzeige wegen grausamer Tierquälerei stellten. Die Staatsanwaltschaft hat diese Anzeige eingestellt, weil ein bewusstes Vergehen der Arbeiter - ihrer Meinung nach - nicht vorlag. Der Bericht hierzu ist nachzulesen im Bereich Info.
Nun können wir sagen, die Tierquälereien betreffen mich so stark, dass ich seelisch darunter leide und somit selbst betroffen bin. Wir empfinden so, und können das zu Recht behaupten. Trotzdem erkennt das geltende Strafrecht dieses nicht als Eigenschädigung an.
Beim Verbandsklagerecht kann der Verein stellvertretend für das, was er vertritt - in unserem Fall die Tiere - klagen. Hier geht die Klage direkt vor Gericht und muss verhandelt werden. Deren Ausgang allerdings hängt weiterhin von den Richtern ab.
Brigitte Jenner
Themen: Tierschutzrecht
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